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Unsere Kanzlei

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwälte
Anton Posch und Marcus Knodel,

Ihrer Kanzlei rund um die Immobilie.

Als Nachfolger der seit 1958 am Scheffelplatz ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Cartus, Dr. Warth, Dr. Bopp haben wir uns in der jetzigen Besetzung zu einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen.

In der Tradition unserer Vorgänger ist Schwerpunkt der Kanzlei das Recht „rund um die Immobilie“. Um als Kanzlei sicher und erfolgreich für unsere Mandanten agieren zu können, haben wir uns auf die Vertretung und Beratung in den Bereichen Baurecht, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Zwangsversteigerungsrecht und dem Immobilienrecht allgemein spezialisiert. Probleme im Zusammenhang mit Baufinanzierungen gehören ebenso zu unseren Tätigkeitsgebiet wie die gesamte Palette des Maklerrechts.

Wie unsere Erfahrung zeigt, zahlt es sich gerade im Bereich des Immobilienrechts aus, vor dem Erwerb eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung fachmännischen Rat im Hinblick auf die mit dem beabsichtigten Rechtsgeschäft verbundenen Risiken und Besonderheiten einzuholen. Ebenso erspart die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bereits während der Bauphase juristisch beratenen Bauherren, Architekten, Handwerkern und Baufirmen viel Ärger und vor allen Dingen viel Geld. Die Erfahrung aus der baubegleitenden Rechtsberatung zeigt, dass durch eine rechtzeitige Weichenstellung Streitigkeiten reduziert werden können.

Unsere Strategie zielt auf außergerichtliche und damit zeit- und kostensparende Konfliktlösungen ab. Gerade Bauprozesse können sehr arbeits- und finanz- intensiv sein und zeichnen sich in aller Regel durch eine ziemlich lange Verfahrensdauer aus. Derartige Prozesse verursachen erhebliche Kosten und enden selten mit einem zufrieden stellenden Urteil, sondern meistens mit einem Vergleich, der außergerichtlich oftmals schneller und kostengünstiger erzielt werden kann.

Notwendige Prozesse führen wir allerdings mit Nachdruck und Einsatz, wobei wir über Prozessrisiken frühzeitig aufklären und gegebenenfalls konsequent von rechtlich aussichtlosen oder wenig erfolgversprechenden Prozessen abraten.

Die durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten rechnen wir entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Gebühren- vereinbarung ab, die sich in der Regel am erforderlichen Zeitaufwand und einem vereinbarten Stundensatz orientiert.
In Einzelfällen ist auch die Vereinbarung von Pauschalhonoraren oder langfristigen
Beratungsverträgen möglich.

Wichtig ist uns, dass Sie von Beginn eines Mandates an jederzeit Klarheit über die möglicherweise anfallenden Kosten haben.